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   OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84   

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https://dejure.org/1989,6235
OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84 (https://dejure.org/1989,6235)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.05.1989 - 3 U 1621/84 (https://dejure.org/1989,6235)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Mai 1989 - 3 U 1621/84 (https://dejure.org/1989,6235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler; Kausalitätszusammenhang zwischen Aufklärungspflichtverletzung und Schaden; Beurteilung von Verstoß gegen allgemein anerkannte Grundsätze der ärztlichen Wissenschaft; Fehlinterpretation von Größe eines Tumors und ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1540
  • NJW-RR 1990, 796 (Ls.)
  • VersR 1990, 489
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Die demnach auch auf das Bestrahlungsrisiko auszudehnende Aufklärung der Klägerin hatte diese "im großen und ganzen" über die entsprechend dem damaligen medizinischen Wissensstand nicht ganz außer Wahrscheinlichkeit liegenden Risiken ins Bild setzen und eine allgemeine Vorstellung über deren Tragweite und eventuelle Auswirkungen auf die künftige Lebensführung der Klägerin vermitteln müssen (BGH NJW 1984, 1397 (1398) [BGH 07.02.1984 - VI ZR 174/82] ).

    Nur auf diese Weise kann einem Mißbrauch des Aufklärungsrechts allein für Haftungszwecke vorgebeugt werden (BGH NJW 1984, 1399 [BGH 07.02.1984 - VI ZR 174/82] ).

  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 253/82

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers wegen Krankenhauskosten

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Diese - im Einzelfall bis an die Grenze des Herunterspielens des Risikos gehende (BGH VersR 1987, 200) - therapeutiscne Beeinflussung ist sogar Aufgabe des Arztes, dem "insoweit keine rechtlichen Vorschriften gemacht werden können" (BGH VersR 1984, 583 Sp. 1).
  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Eine Aufklärung des Patienten über mögliche schädliche Folgen ist zwar insoweit nicht erforderlich, als Schäden nur in äußerst seltenen Fällen auftreten und anzunehmen ist, daß sie bei einem verständigen Patienten, bei seinem Entschluß, in die Behandlung einzuwilligen, nicht ernsthaft ins Gewicht fallen (BGHZ 29, 46).
  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Auch bei Krebserkrankungen ist der Arzt daher in der Regel nicht davon befreit, den Patienten über die besonderen Gefahren der Strahlenbehandlung aufzuklären (BGHZ 29, 176 ff.).
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Auch wenn diese gering, das Risiko aber typisch ist und die Folgen seiner Verwirklichung schwerwiegend sind, ist der Patient aufzuklären (z.B. BGH NJW 1980, 1905 (1907) [BGH 22.04.1980 - VI ZR 3/79]).
  • BGH, 30.09.1986 - VI ZR 172/85

    Schadensersatzansprüche wegen nicht wirksam erteilter Einwilligung in eine

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Diese - im Einzelfall bis an die Grenze des Herunterspielens des Risikos gehende (BGH VersR 1987, 200) - therapeutiscne Beeinflussung ist sogar Aufgabe des Arztes, dem "insoweit keine rechtlichen Vorschriften gemacht werden können" (BGH VersR 1984, 583 Sp. 1).
  • BGH, 21.09.1982 - VI ZR 192/81

    Ärztliche Belehrungspflicht - Nachbestrahlung - Mammaablation - Röntgenbehandlung

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    In seinem das Urteil bestätigenden Revisionsentscheid ist der BGH diesem Teil der Begründung jedoch nicht gefolgt (BGH VersR 1982, 1142 f.).
  • BSG, 28.02.1961 - 2 RU 97/59

    Autounfall infolge Übermüdung - Betriebliche Tätigkeit des Versicherten als

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Der Senat verkennt nicht, daß bei seltenen Komplikationen eine Aufklärungspflicht entfallen kann, und dies auch noch bei Risikoquoten von 1-2 % in Betracht kommt (vgl. z.B. BGH VersR 1961, 725).
  • OLG Frankfurt, 30.10.1986 - 1 U 196/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 09.05.1989 - 3 U 1621/84
    Ihr fehlt die innere Kongruenz (vgl. hierzu OLG Frankfurt, VersR 1988, 57 f.).
  • OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Ihrer Argumentation fehlt die innere Kongruenz (vgl. OLG Koblenz, NJW 1990, 1540, 1542).
  • OLG Koblenz, 30.07.2013 - 5 U 641/13

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung über konservative

    Trägt der Patient keine ausreichenden Gesichtspunkte vor, weshalb er seine Zustimmung verweigert oder dass er bei ordnungsgemäßer Aufklärung aus seiner Sicht vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden hätte, so hat das Gericht von seiner Zustimmung in die Behandlung ausgehen (BGH VersR 1982, 1142; OLG Koblenz NJW 1990, 1540; Frahm/Nixdorf/Walter, Arzthaftungsrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 222 m.w.N.).
  • OLG Oldenburg, 08.01.1991 - 5 U 80/90

    Krebs, Gebärmutterhalskrebs, Fistel, Strahlentherapie, Aufklärung,

    Zwar können die Anforderungen an den Umfang der Eingriffsaufklärung bei Strahlenbehandlungen auch diese Risiken im Einzelfall umfassen, da insoweit nicht die statistische Komplikationsdichte, sondern die Belastung der Lebensführung entscheidet, falls sich ein auch seltenes Risiko verwirklicht (vgl. zur Bestrahlungstherapie BGH VersR 1990, 522 und BGH-Nichtannahmebeschlüsse zu OLG Koblenz VersR 1990, 489 und OLG Köln VersR 1988, 384; zur Gefahr einer Rectumscheidenfistel OLG Köln VersR 1990, 489).
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